Planrecht kompakt

Ihr kompakter Einstieg in die Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) §18 – klar, praxisnah und mit Raum für Ihre Fragen.
In dieser kompakten Online-Weiterbildung erhalten Projekt- und Baubeteiligte sowie Führungskräfte einen klaren, praxisnahen Überblick über das Planfeststellungsrecht – von den Grundlagen über das Verfahren bis hin zu den Anforderungen an Antragsunterlagen.
Unsere ausgezeichneten Referentinnen, Dr. Madeleine Hampel (Leiterin Sachbereich 1 der EBA Außenstelle Berlin) und Dr. Sarah-Lena Schadendorf (cmk Rechtsanwälte Hamburg), vermitteln ihr Wissen verständlich, strukturiert und mit viel Erfahrung aus Verwaltung und Rechtspraxis.
Der Kurs vermittelt nicht nur die Grundlagen bei der Genehmigung von Eisenbahnprojekten, sondern spannt den Bogen bis zu praxisbezogenen Themen, wie zum Beispiel der Anwendung der Regelliste. Eine offene Diskussionsrunde bietet zudem Raum für Ihre Fragen – für mehr Sicherheit, Klarheit und Souveränität im Projektalltag.
Inhalte:
- Begriff Planfeststellung
- Planfeststellungserfordernis
- Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
- Antragsunterlagen
- Umgang mit der Regelliste des EBA
- Fragen und vortragsbezogene Diskussion mit beiden Referentinnen
Eckdaten
Termin:
15. Juni 2026, 10 bis 15 Uhr
Zielgruppe:
Projekt- und Baubeteiligte sowie Führungskräfte
Weiterbildungskonzept:
Onlinevortrag mit Diskussion
Referentinnen:
Dr. Madeleine Hampel (Leiterin Sb 1 der EBA-Ast Berlin)
Dr. Sarah-Lena Schadendorf (cmk Rechtsanwälte Hamburg)
Teilnahmegebühr:
regulär:
Frühbucher:
420,00 Euro exkl. MwSt.
378,00 Euro exkl. MwSt. (bis 18.05.2026)
Ort:
online
(Der Teilnahmelink wird nach der Anmeldung per E-Mail zugesendet.)
Haben Sie noch Fragen zur Weiterbildung oder zum Anmeldeprozess? Gern unterstützen wir Sie bei allen offenen Punkten und beraten Sie individuell.
Referentenprofile
Teilnehmende dieses Kurses profitieren von der Fachkompetenz zweier ausgewiesener Expertinnen in Verwaltung und Rechtspraxis.
Dr. Madeleine Hampel
Dr. Madeleine Hampel ist Leiterin des Sachbereichs 1 der Außenstelle Berlin des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Staatlichen Universität Krasnojarsk war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und wurde dort promiviert. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgerichts-Bezirk Braunschweig begann sie 2010 als Referentin im Grundsatzreferat Planfeststellung im Eisenbahn-Bundesamt in Bonn und verantwortete u. a. den Aufbau des Anhörungsverfahrens und die Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens.
Im Rahmen unseres Kurses Planrecht wird Frau Dr. Hampel zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens referieren und dabei insbesondere die Antragstellung und die Regelliste erläutern. Dabei wird sie auf die einschlägigen Richtlinien, Leitfäden u. ä. des EBA eingehen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen.
Dr. Sarah-Lena Schadendorf
Dr. Sarah-Lena Schadendorf ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht vorwiegend im Fachplanungsrecht tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Hamburg und Paris 1 Pantheon-Sorbonne war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht an der Helmut-Schmidt-Universität und der Bucerius Law School in Hamburg und wurde am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht der Christian-Albrechts-Universität in Kiel promoviert. Seit dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht ist sie bei cmk rechtsanwälte in Hamburg schwerpunktmäßig mit Eisenbahnrecht befasst und gibt regelmäßig Schulungen im Eisenbahn- und Verwaltungsrecht.
Im Rahmen unseres Kurses „Planrecht kompakt“ wird sie die Grundlagen des Planfeststellungsrechts vermitteln und durch Einblicke in die anwaltliche Praxis Herausforderungen aufzeigen und Empfehlungen geben. Für die geplante Diskussion mit den Teilnehmenden steht Frau Dr. Schadendorf gern mit ihrer Expertise aus der jahrelangen Beratung und gerichtlichen Vertretung von VorhabenträgerInnen zur Verfügung.
