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Planprüfungen und fachtechnische Abnahmen neu errichteter Anlagen sichern die Qualität der für die Vorhabenrealisierung notwendigen Projektunterlagen sowie der ausgeführten Leistungen innerhalb einer jeden Leistungsphase. Bevor eine Planungsphase als erfolgreich abgeschlossen gilt oder eine neue Anlage in Betrieb geht, sind Plan- und Abnahmeprüfungen von gut qualifizierten Fachkräften notwendig.

Unser erfahrenes Fachpersonal ist im Rahmen von Abnahme- und Planprüfungen auf folgenden Teilgebieten tätig:

  • Fahrleitungsanlagen ohne statische Nachweise: Schnittstelle auf Basis der Richtlinie 997.02 / 954 bzgl. der Bahnerdung und Potentialausgleich bei einfachen Verhältnissen auf Bahnsteigen
  • Hochspannungsverteileranlagen und -netze 50 Hz inklusive zugehöriger Schutz- und Leittechnik
  • Niederspannungsanlagen und -netze 50 Hz inklusive zugehöriger Schutz- und Leittechnik
  • Allgemeinbeleuchtungs- und Ersatzbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen mit Umschaltvorrichtung
  • Ersatzstromversorgungsanlagen verbrennungsmotorengestützt oder als NEA-OLA (mit Umschaltvorrichtung)
  • Elektrische Weichenheizanlagen 16,7 Hz und 50 Hz, inklusive zugehöriger Schutz- und Leittechnik
    [Anlage II VV PSV STE 3.7.6., 3.9., 3.10., 3.11., 3.12., 3.13., 3.14. und 3.16.]

sowie fachgebietsübergreifend in dem Teilgebiet Stromversorgung (DSTW) mit Erdung und Blitzschutz [Anlage II VV PSV STE 4.4.].

Des Weiteren sind wir auf dem Fachgebiet Signaltechnik im Rahmen von Planprüfungen für folgendes Teilgebiet tätig:

  • Stellwerkstechnik der Bauformen: mechanisch, elektromechanisch (Formsignale/Lichtsignale), ESTW Scheidt & Bachmann, RSTW in Verschlussplantechnik ehemalige DR (GS II DR)
    [Anlage II VV PSV STE 1.1.1., 1.1.9. und 1.1.11.]

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